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Mietbedingungen

Höhere Gewalt:
Ruppert S.à r.l. behält sich das Recht vor, Reservierungen im Falle höherer Gewalt (z. B. Beschädigung oder Verlust des Materials) zu stornieren.

Stornierung durch den Mieter:
Storniert der Mieter die Materialreservierung weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, wird die volle Leihgebühr in Rechnung gestellt.

Versicherungspflicht des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte Material ab dem Tag der Anlieferung bis zur Rücknahme durch Ruppert S.à r.l. gegen Haftpflicht aus Obhutsschäden zu versichern. Dies umfasst materielle und immaterielle Folgeschäden infolge von Beschädigung, Verlust, Mangelhaftigkeit, Fehlern, Irrtümern oder Nachlässigkeit. Der Mieter trägt etwaige Selbstbeteiligungen und Schäden, die die Versicherungssumme übersteigen.

Liefer- und Rückgabetermine:
Die von Ruppert S.à r.l. festgelegten Liefer- und Rückgabetermine sind einzuhalten. Änderungen dieser Termine liegen im Ermessen von Ruppert S.à r.l.

Anlieferung und Abholung:
Die Ware wird an der Bordsteinkante oder am schriftlich vereinbarten Lieferort, der mit einem Hubwagen zugänglich sein muss, angeliefert und dort auch wieder abgeholt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Ware bei der Abholung im gleichen Zustand bereitsteht wie bei der Anlieferung.

Kühlwagenregelung, Lieferung und Zuordnung:
Ware, die im Kühlwagen angeliefert wird, muss bei der Abholung ebenfalls im Kühlwagen bereitgestellt werden. Die Zählung der Ware erfolgt dabei im Lager, nicht durch den Fahrer. Pro Kühlwagen wird maximal eine Getränkebestellung geliefert, und die Abholung erfolgt in derselben Reihenfolge wie die Anlieferung. Alternativ kann ein leerer Kühlwagen bereitgestellt werden, sofern verfügbar, während zusätzliche Bestellungen auf separaten Paletten im LKW transportiert werden. Sollte eine Zuordnung des Verbrauchs zu einzelnen Parteien nicht möglich sein, wird eine Gesamtrechnung über alle Artikel an den Besteller ausgestellt.

Ausschankwagen:
Ausschankwagen müssen vor der Abholung vollständig geleert werden. Es dürfen keine Getränke oder Materialien darin verbleiben.

Eigenverantwortlicher Aufbau:
Alle Aufbauarbeiten, wie das Aufstellen von Bierzeltgarnituren oder die Installation von Zapfanlagen, müssen vom Kunden selbst durchgeführt werden. Unterstützende Videos sind auf unserer Webseite (www.ruppert.lu) unter der Rubrik „Verleih“ verfügbar.

Materialpflege:
Der Mieter verpflichtet sich, das Material pfleglich zu behandeln und in dem Zustand sowie der Sauberkeit zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. (Gläser dürfen unsauber zurückgegeben werden.)

Reklamationen:
Eventuelle Reklamationen zum Zustand des Materials müssen bei Erhalt oder vor der Benutzung gemeldet werden. Meldungen können telefonisch oder per E-Mail [email protected] erfolgen. Außerhalb der Bürozeiten eingegangene Meldungen werden am nächsten Werktag bearbeitet.

Funktionsweise:
Der Mieter erklärt, mit der Funktionsweise des Materials vertraut zu sein. Hinweis: Kühlschränke müssen vor der Nutzung mindestens 2 Stunden ruhen.

Nutzungseinschränkungen:
Das Material darf nicht zur Lagerung oder Zubereitung von Lebensmitteln verwendet werden.

Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch:
Reparatur- und Instandsetzungskosten, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, trägt der Mieter.

Veränderungen am Material:
Das Verändern, Entfernen oder Anbringen von Aufklebern, Plakaten, Schrauben, Nägeln oder ähnlichem ist untersagt. Reparatur- und Ersatzkosten werden dem Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Mietdauer:
Die Mietgebühr gilt für einen Veranstaltungszeitraum von maximal 6 Tagen.

Adressänderungen:
Adressänderungen müssen schriftlich per E-Mail ([email protected]) vor der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden.

Bestellartikel:
Bestellartikel sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

Preisänderungen:
Getränkepreise können aufgrund unvorhergesehener Preiserhöhungen unserer Lieferanten angepasst werden.

Bedingung für den Materialverleih:
Der Materialverleih ist an eine entsprechende Getränkebestellung gebunden. Ohne eine Bestellung der passenden Getränke kann kein Material ausgeliehen oder ausgegeben werden.
Das Unternehmen behält sich daher das Recht vor, die Ausgabe des Materials zu verweigern, sofern keine entsprechende Getränkebestellung vorliegt. Bitte geben Sie Ihre Getränkebestellung spätestens 14 Tage vor dem Liefertermin auf.

Rückgabe von Getränken:
Nicht konsumierte Getränke können zurückgegeben werden, wenn die Originalverpackung ungeöffnet und unbeschädigt ist (z. B. Plastikflaschen, Tetra Pak, Dosen, Weinkisten). Eine Rückgabe ist jedoch nicht möglich, wenn die Ware durch unsachgemäße Lagerung, wie z. B. Durchnässung im Regen oder unsachgemäße Lagerung im Kühlwagen, beschädigt wurde. In solchen Fällen wird die Ware nicht zurückgenommen und der Mieter bleibt für die vollen Kosten verantwortlich.

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